Hygienekonzept

Allgemeines

Zum Schutz der Teilnehmenden vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.


Wir stellen den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sicher. Zudem gilt in Räumen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Personen, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen oder bei denen von einem erhöhten Infektionsrisiko auszugehen ist, fordern wir auf, nicht an den Veranstaltungen teilzunehmen. Bei Verdachtsfällen wenden wir ein festgelegtes Verfahren zur Abklärung und Kontaktverfolgung an. Alle geltenden aktuelle Verordnungen des Freistaates Bayern werden eingehalten und dieses Hygienekonzept laufend an diese angepasst. Von allen Teilnehmenden wird die Anwesenheit protokolliert und die notwendigen Daten für eine eventuelle Kontaktverfolgung erhoben. An den Eingängen und in den sanitären Anlagen werden Hinweisschilder zu den Hygienestandards angebracht.

Aktuelle Teilnahmebedingungen (Stand 04.06.2021)

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist bei einer aktuellen 7-Tage-Inzidenz unter 35 wie folgt gestattet:

  • mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen nicht überschritten wird (Kinder unter 14 Jahren nicht mitgerechnet).
  • Vollständig geimpfte Personen (ab Tag 14 nach der abschließenden Impfung) und genesene Personen (mit PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist), sind von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Bei privaten Zusammenkünften, bei denen sowohl geimpfte oder genesene als auch sonstige Personen teilnehmen, bleiben geimpfte und genesene Personen bei der Ermittlung der Zahl der Teilnehmer unberücksichtigt.

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