Medienkritik am Artikel "Mit Abstand und Maske gegen Abtreibung und Suizidbeihilfe" – Erschienen im deutschen Ärzteblatt
Wir würden gern über einen, nach unserer Einschätzung, sehr einseitigen Artikel im Deutschen Ärzteblatt zum “Marsch für das Leben” vom 21.09.2020 berichten:
In dem Artikel wird einseitig die Position der Veranstalter, die sich aus zum Teil rechten und antisemitischen Kreisen rekrutiert, wiedergegeben, nicht aber die Position der Gegenproteste, die
an dem Wochenende in Berlin vertreten waren. Außerdem wird unhinterfragt suggeriert, es sei gängige Praxis in Deutschland, abgetriebene Föten zur Impfstoffherstellung zu verwenden. Dies ist
nach unserer Einschätzung ein Verstoß gegen Ziffer 14 des deutsche Pressekodex (s.u.). Das Deutsche Ärzteblatt ist das offizielle Organ der Ärzteschaft und wird von der Bundesärztekammer
und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herausgegeben und sollte sich um eine pluralistische Berichterstattung bemühen und nicht unhinterfragt die fragwürdigen Positionen von Abtreibungsgegner*innen wiedergeben.
Der Titel “Mit Maske und Abstand gegen Abtreibung und Suizidbeihilfe” suggeriert, dass sich die TeilnehmerInnen vorbildlich verhalten haben. Damit wird den LeserInnen schon in der Überschrift ein positives Bild, der sich vorbildlich verhaltenden AbtreibungsgegnerInnen vermittelt. Weiter heißt es in dem Artikel des Deutschen Ärzteblatts: “Die Teilnehmer des alljährlichen „Marsches für das Leben“ und eines „Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung“ nutzten – auf verschiedenen Seiten – die Kulisse des Brandenburger Tors.”
-> Diese Formulierung suggeriert, dass die jährliche Veranstaltung “Marsch für das Leben” allseits bekannt sei, die Verwendung des Wörtchens “eines” in Bezug auf das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung hingegen deutet darauf hin, dass es sich nur um irgendein Bündnis handelt. Das ist eine deutliche Diskreditierung des Bündnis es, das seit mittlerweile 40 Jahren aktiv ist, von
-> Diese Formulierung suggeriert, dass die jährliche Veranstaltung “Marsch für das Leben” allseits bekannt sei, die Verwendung des Wörtchens “eines” in Bezug auf das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung hingegen deutet darauf hin, dass es sich nur um irgendein Bündnis handelt. Das ist eine deutliche Diskreditierung des Bündnis es, das seit mittlerweile 40 Jahren aktiv ist, von
verschiedenen Beratungsstellen des Vereins pro familia, Organisationen wie der Berliner Aids Hilfe e.V., dem Bündnis 90 der Grünen Berlin, der Partei Die Linke auf Landes- und Bundesebene, der GEW Berlin und der Deutschen Aidshilfe getragen wird.
“Es waren aber nicht die Teilnehmer aus ganz Deutschland, die Touristen erschreckt aufhorchen ließen. Vielmehr gaben Hunderte (sic) meist junge Gegendemonstranten aus dem linksalternativen Lager ihnen eine ohrenbetäubende Begleitmusik mit Sprechchören und Trillerpfeifen.”
-> Mit “Teilnehmern aus ganz Deutschland” sind die selbsternannten Lebensschützer*innen vom Marsch für das Leben gemeint, was der Bewegung rhetorisch an Gewicht verleiht. Nicht erwähnt
(https://whatthefuck.noblogs.org/) aus aktivistischen Gruppen aus ganz Deutschland, aber auch Österreich und der Schweiz, die sich aktiv an den Protesten beteiligt haben, sei es durch Grußworte oder auch durch Teilnahme und Beobachtung vor Ort. Auch die Formulierung, die “ohrenbetäubende Begleitmusik lasse Touristen erschreckt aufhorchen” lässt die Gegenproteste bedrohlicher erscheinen, als die Teilnehmer*innen des “Marsch für das Leben”.ebd.:
-> Die Markierung der Gegendemonstration als “meist junge aus dem linksalternativen Lager” als Einordnung des Gegenprotests wirkt despektierlich. Gleichzeitig findet sich in dem Text keine gleichwertige Einordnung der Teilnehmer*innen des “Marsch für das Leben” wie sie etwa im Artikel des Tagesspiegels zum gleichen Thema zu finden ist:
Aus was für Teilnehmer*innen sich der “Marsch für das Leben” zusammensetzt, wird, wie die Formulierung im ersten Absatz “des alljährlichen Marsch für das Leben” als bekannt vorausgesetzt.
Im Tagesspiegel heißt es hingegen: “Vor Ort waren bei den Abtreibungsgegnern auch antisemitische und Shoa-relativierende Symbole zu erkennen. Ein Teilnehmer trug ein T-Shirt mit einem abgebildetes Embryo in einem Davidstern-ähnlichen Zeichen. Auch die Recherche und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS) kritisierte via Twitter, dass bei der Veranstaltung in diesem Jahr erneut auf den offiziellen Plakaten der Organisatoren mit NS-Begriffen wie „unwertes Leben“ und dem Slogan „Nie wieder“ Schwangerschaftsabbrüche mit der Ermordung von Menschen im NS gleichgesetzt würden.”
Wir gehen davon aus, dass diese Informationen, wie auch die Teilnahme von Beatrix von Storch am “Marsch für das Leben” jedoch eine wichtige Zusatzinformation für die Leserschaft des deutschen Ärzteblatts darstellen dürfte.
Die Tatsache, dass in dem Artikel nur die BVL-Vorsitzende Alexandra Lindner zur Wort kommt, nicht aber Vertreter*innen der Gegendemonstration erscheint in der vorliegenden Berichterstattung einseitig.
Zu kritisieren ist außerdem die Online-Umfrage, diesich am Ende des Artikels des Deutschen Ärzteblatts befindet. Hier kann der geneigte Leser per Mausklick darüber abstimmen, ob er “Abtreibungen grundsätzlich akzeptabel” findet, die fünf Antwortmöglichkeiten sind “Ja, vollkommen”, “Eher ja”, “Teils, teils”, “Eher nicht” und “Nein, gar nicht”. Eine solche Abstimmung, die im Stil eines Briefchens, dass man der Angebeteten heimlich unter dem Schultisch durchreicht, erscheint dem Ernst des Themas unangemessen. Die Umfrage findet sich aktuell bei einigen anderen Artikeln des Deutschen Ärzteblatts, bei denen es um das Thema Abtreibung geht (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/110874/Schwangerschaftsabbrueche-Liste-mit-Aerzten-waechst https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107533/Umstrittener-Abtreibungsparagraf-Neuer-Prozess-gegen-Giessener-Aerztin)
Die Tatsache, dass in dem Artikel nur die BVL-Vorsitzende Alexandra Lindner zur Wort kommt, nicht aber Vertreter*innen der Gegendemonstration erscheint in der vorliegenden Berichterstattung einseitig.
Zu kritisieren ist außerdem die Online-Umfrage, diesich am Ende des Artikels des Deutschen Ärzteblatts befindet. Hier kann der geneigte Leser per Mausklick darüber abstimmen, ob er “Abtreibungen grundsätzlich akzeptabel” findet, die fünf Antwortmöglichkeiten sind “Ja, vollkommen”, “Eher ja”, “Teils, teils”, “Eher nicht” und “Nein, gar nicht”. Eine solche Abstimmung, die im Stil eines Briefchens, dass man der Angebeteten heimlich unter dem Schultisch durchreicht, erscheint dem Ernst des Themas unangemessen. Die Umfrage findet sich aktuell bei einigen anderen Artikeln des Deutschen Ärzteblatts, bei denen es um das Thema Abtreibung geht (vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/110874/Schwangerschaftsabbrueche-Liste-mit-Aerzten-waechst https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/107533/Umstrittener-Abtreibungsparagraf-Neuer-Prozess-gegen-Giessener-Aerztin)
So ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass sich der Verein “Aktion Lebensrecht für Alle” (ALfA e.V.) den Artikel des Deutschen Ärzteblatts positiv auf seiner Facebook-Seite erwähnt:

https://www.facebook.com/alfa.ev/posts/3447775371945660
Der Verein ALfA e.V. bedrängt nach Informationen der Antisexistischen Aktion München Schwangere und Klinikbetreiber*innen:
“In München setzen Akteur*innen der ALfA mit Mahnwachen vor dem medicare Zentrum in Freiham ungewollt Schwangere und Klinikbetreiber*innen unter Druck. Immer wieder tauchen sie mit Infoständen in der Münchner Fußgängerzone auf, beziehungsweise organisieren gemeinsam mit den „Christdemokraten für das Leben“ (CDL) Kundgebungen und Veranstaltungen in der Stadt.”
Allerdings wundern wir uns auch hier, weshalb ausgerechnet die Position der AfD zum Thema zitiert wird: “Die AfD nannte den Antrag der Linken einen „hinterhältigen Versuch“, die Beratungspflicht auszuhebeln und Schwangerschaftsabbrüche auszuweiten.” (ebd.)
Im Schlusssatz bezieht sich die Autor*in des Textes auf die wichtigsten Themen in der Rede von Alexandra Linder, wobei der Leserschaft hier sehr unkritische “Fakten” ohne jede weitere Erklärung präsentiert werden. So wird Pharmaunternehmen “die Verwendung von Zellen abgetriebener Kinder bei der Impfstoffherstellung” unterstellt, ohne den Hintergrund dieser Aussage zu hinterfragen. Aus medizinischer Sicht ist hier bereits die Bezeichnung “Abgetriebener Kinder” falsch. Zum Zeitpunkt einer Abtreibung wird jenes Gewebe als “Embryo” bezeichnet, wohingegen die medizinische Definition des Kleinkindes vom zweiten bis sechsten Lebensjahr reicht.
Der viel größere Vorwurf hier lautet allerdings, dass den Leser*innen suggeriert wird, es wäre gängige Praxis in Deutschland, abgetriebene Föten zur Impfstoffherstellung zu verwenden: “BVL-Vorsitzende Alexandra Linder konnte die von ihrem Verband formulierten Forderungen an die Politik per Akklamation der Teilnehmer bestätigen lassen. Sie wandten sich damit gegen Euthanasie und assistierte Selbsttötung, gegen Präimplantationsdiagnostik und pränatale Bluttests sowie dafür, das Embryonenschutzgesetz zu erhalten.
Überdies verurteilten sie Leihmutterschaft, „eine weitere Legalisierung und Verharmlosung der Abtreibung“ und eine „Verwendung von Zellen abgetriebener Kinder bei der Impfstoffherstellung“.” Diese Aussage ist auch falsch. In den 1960er Jahren wurde einmalig in Schweden und den USA Gewebe aus den Lungen zweier Föten zweier freiwilliger Schwangerschaftsabbrüche isoliert und seither im Labor weiter vermehrt. Diese noch heute verwendeten Zelllinien heißen WI-38 und MRC-5. Sie dienen als sicheres Hilfsmittel zur Vermehrung von Viren, die in Aktiv-Impfstoffen wie denen gegen Polio oder die Röteln enthalten sind. Es ist weder korrekt anzunehmen, dass noch immer aktiv Zellen aus abgetriebenen Embryonen zur Herstellung von Impfstoffen oder anderen Medikamenten entnommen werden, noch das diese Föten absichtlich zur Entnahme von Zeltmaterial abgetrieben wurden.
Überdies verurteilten sie Leihmutterschaft, „eine weitere Legalisierung und Verharmlosung der Abtreibung“ und eine „Verwendung von Zellen abgetriebener Kinder bei der Impfstoffherstellung“.” Diese Aussage ist auch falsch. In den 1960er Jahren wurde einmalig in Schweden und den USA Gewebe aus den Lungen zweier Föten zweier freiwilliger Schwangerschaftsabbrüche isoliert und seither im Labor weiter vermehrt. Diese noch heute verwendeten Zelllinien heißen WI-38 und MRC-5. Sie dienen als sicheres Hilfsmittel zur Vermehrung von Viren, die in Aktiv-Impfstoffen wie denen gegen Polio oder die Röteln enthalten sind. Es ist weder korrekt anzunehmen, dass noch immer aktiv Zellen aus abgetriebenen Embryonen zur Herstellung von Impfstoffen oder anderen Medikamenten entnommen werden, noch das diese Föten absichtlich zur Entnahme von Zeltmaterial abgetrieben wurden.
Weiterhin ist es nicht korrekt, fetale Zellen als “Bestandteil” der Impfstoffe zu bezeichnen, da sie lediglich als Kultur angelegt der Virusvermehrung dienen und das Produkt vor der weiteren Verarbeitung von Zellbestandteilen gereinigt wird. Außerdem wird heute vermehrt auf neue Herstellungswege zurückgegriffen, sodass Zellen dieser Linien nicht mehr zwingend notwendig sind. Die Generierung von Zelllinien als Hilfsmedien ist in der medizinischen Forschung unerlässlich und dient der Medikamentensicherheit.
“Sie wandten sich damit gegen Euthanasie und assistierte Selbsttötung” ist ein weiterer Punkt, der unreflektierten Umgang seitens der Autor*in mit den dargebotenen Aussagen zeigt. Der Euthanasie-Begriff entstammt zwar der Medizin und wurde ursprünglich in der Form eines “schmerzlosen Todes” gebraucht. Heute ist er allerdings durch die Euthanasie-Programme der Nationalsozialisten im dritten Reich negativ besetzt und wird in der Medizin nicht mehr in einem positiven oder neutralen Kontext verwendet, sondern in Bezug auf die NS-Vergangenheit.
Im Pressekodex des deutschen Presserats heißt es unter Ziffer 14 (https://www.presserat.de/pressekodex.html):
“Bei Berichten über medizinische Themen ist eine unangemessen sensationelle Darstellung zu vermeiden, die unbegründete Befürchtungen oder Hoffnungen beim Leser erwecken könnte. (…)”
Diese Punkte sind nach unserer Einschätzung insbesondere hinsichtlich der letzten beiden Absätze im Artikel nicht erfüllt.
Das Deutsche Ärzteblatt ist der mit Abstand meistgelesene Titel der gesamten ärztlichen Fachpresse, heißt es in pdf zu den aktuellen Mediadaten: https://www.aerzteverlag-media.de/fileadmin/media/mediadaten/medizin/Mediadaten/2020_Mediadaten_Deutsches_Aerzteblatt_Industrie.pdf (S. 4)
Das Deutsche Ärzteblatt ist das offizielle Organ der Ärzteschaft und wird von der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung herausgegeben (ebd.). Dass eben diese Publikation einen derart einseitigen Bericht über Abtreibungsgegner*innen publiziert, die regelmäßig Vertreter des eigenen Berufsstands unter Druck setzen, sie, wie etwa die Ärztin Kristina Hänel, die eine Strafanzeige kassierte, weil sie auf ihrer Website Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zur Verfügung stellte, die Ärzt*innen und Ärzte vor Praxen und Kliniken bedrängen und ihnen Hassmails schicken (https://www.mdr.de/religion/wohin-der-druck-durch-abtreibungsgegner-fuehren-kann100.html), erscheint nicht ganz so verwunderlich, wenn man sich bewusst macht, dass es sich bei dem Blatt um eine eher konservative Publikation handelt. Auch Vertreter konservativer Parteien, wie Jens Spahn und Philipp Amthor sind in jüngster Zeit immer wieder durch die Nähe zu selbsternannten Lebensschutzvereinen aufgefallen.
Allerdings ist es unabdingbar, dass trotzdem eine pluralistische Berichterstattung und journalistischer Ethos gewahrt wird und dass eine solche Publikation nicht einfach Sprachrohr für die kruden Verschwörungstheorien und falsche Verwendung des Euthanasie-Begriffs werden darf, schon allein, um die Vertreter*innen des eigenen Berufsstands vor Übergriffen zu schützen.
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